Wir veranstalten immer mal wieder Ü16 Partys. Du bist unter 18 Jahre, dann brauchst du einen Muttizettel, einen  Perso und eine vertrauenswürdige Erziehungsbeauftragten.

OHNE einen solchen Zettel, kommst du als Minderjähriger nicht bei uns auf die Party!!!

Hier kannst du dir den Muttizettel herunterladen:

 Download Muttizettel.pdf

Was sagt das Jugendschutzgesetz?

Im Jugendschutzgesetz sind unterschiedliche Regelungen zu dem Aufenthalt von Jugendlichen unter 18 Jahren zu finden. In §5 ist der Besuch von öffentlichen Tanzveranstaltungen folgendermaßen geregelt:

  • öffentliche Tanzveranstaltungen sind Diskotheken und Konzerte
  • Personen unter 16 Jahren müssen von ihren Eltern oder einem Erziehungsbeauftragten begleitet werden
  • Ab 16 Jahren müssen Minderjährige spätestens um 24 Uhr gehen, wenn sie alleine unterwegs sind.
  • 16- oder 17-jährige Jugendliche, welche nach 24 Uhr noch bleiben wollen, brauchen dafür einen Muttizettel

Quelle: Muttizettel.de

Für einen sicheren Besuch bei uns im Laden, empfehlen wir euch eine oder einen vertrauenswürdigen und euch gut bekannten Freund oder Freundin. Diese Freundin oder dieser Freund ist für euch unser erster Ansprechpartner im Falle des Falles. Diese Person muss volljährig sein und auch seinen Perso dabeihaben. 

Was müssen Erziehungsbeauftragte beachten?

Du bist als Erziehungsbeauftragte für deinen dir anvertrauten Jugendlichen verantwortlich und somit für uns auch die erste Ansprechperson. Du solltest dir auch im Klaren darüber sein, dass bei Missachtung von Absprachen mit den Eltern des dir anvertrauten Jugendlichen du unter Umständen haftbar gemacht werden kannst. 

Wenn du einen Jugendlichen beaufsichtigst, solltest du einen klaren Kopf behalten. Wir raten daher davon ab, sich als Erziehungsbeauftragter vollkommen abzuschießen. Falls festgestellt wird, dass du als Erziehungsbeauftragter stark alkoholisiert bist und daher nicht mehr angemessen auf deinen Jugendlichen aufpassen kannst, behalten wir uns das Recht vor, euch nach Hause zu schicken.